Heilpraktiker in Schleswig-Holstein

Heilpraktiker

Um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu dürfen, benötigen Heilpraktiker eine staatliche Erlaubnis. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und kann infolgedessen ohne ärztliche Approbation ausgeführt werden. Die Heilung und Linderung von Krankheiten steht an der vordersten Stelle der Haupttätigkeiten von Heilpraktikern. Obwohl keine staatliche Ausbildung erfolgt und infolgedessen keine staatliche Prüfung stattfindet, muss eine ärztliche Prüfung abgehalten werden. Sie ist es schließlich, die beweisen soll, das von dem Heilpraktiker keine Gefahr ausgeht. Wichtige Mitbringsel im Job sind ein ärztliches Attest, polizeilisches Führungszeugnis, Haupschulabschluss, sowie eine Genehmigung des Gesundheitsamtes, für die letztendlich eine Zulassung erforderlich ist. Es kommt jedoch häufig vor, dass Heilpraktiker mit anderen Ärzten die Werbekosten und gemeinsame Räume teilen, um eine Gemeinschaftspraxis zu gründen. Akupunktur ist in der Heilkunde der Oberbegriff der Heilung, um Schmerzen aller Art zu lindern oder zu heilen. Naturheilkunde behandelt bzw. aktiviert alle Kräfte, die in der Natur vorkommen, wie z.B. die Sonne, das Licht, die Luft, aber auch Heilpflanzen und natürliche Arzneimittel. Tiere zu heilen fällt in den Aufgabenbereich des Tierheilpraktikers.

 

Heilpraktiker sind in Städten wie Nürnberg, Bochum, Aachen, Hamburg, Saarbrücken, Karlsruhe tätig.

 

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