Pflegeheim in Hessen

Pflegeheim

Der Heimträger eines Pflegeheims muss in Deutschland sicherstellen, dass die Zahl der Pfleger und ihre persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistende Tätigkeit ausreicht. Betreuende Tätigkeiten in Pflegeheimen, dürfen nur durch ausgebildete Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Pflegefachkräften durchgeführt werden und mindestens die Hälfte der mit betreuenden Tätigkeiten beauftragten Arbeitnehmer müssen Fachkräfte sein. Auch bei Nachtwachen muss in Pflegeheimen mindestens eine ausgebildete Fachkraft ständig anwesend sein, um die ausreichende Pflege gewährleisten zu können. Schöne Pflegeheime mit einer angenehmen Atmosphäre sind zum Beispiel in Mannheim, Saarbrücken, Neumünster, Hamburg, Köln und München zu finden. Damit ein Pflegeheim von der Sozialen Pflegeversicherung zugelassen wird, müssen die jeweiligen pflegebedürftigen Bewohner des Pflegeheims unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden. So eine ausgebildete Pflegefachkraft ist zum Beispiel ein Altenpfleger, Gesundheitskrankenpfleger, Kinderkrankenpfleger oder allgemeiner Krankenpfleger. In den Versorgungsverträgen zwischen dem Träger des Pflegeheims und den Landesverbänden der Pflegekassen werden Richtwerte für das Verhältnis zwischen Betreuungsfachkräften, Pflegekräften und Pflegefachkräften und pflegebedürftigen Bewohner festgelegt, je nach Pflegestufe. Dabei wird auch von dem so genannten Personalschlüssel gesprochen.

 

Mehr Informationen über die mögliche Sterbebegleitung im Pflegeheim werden hier bereitgestellt.

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