Kulturstätten in Brandenburg

Kulturstätten

Kulturstätten werden im allgemeinen als Kulturgut angesehen. Das Wort Kulturgut wird im deutschen Sprachraum vielfältig verwendet und bezeichnet sowohl bewegliche Kulturgüter, als auch unbewegliche Kulturgüter. Die Kulturstätten sind meistens von wissenschaftlicher, archäologischer, geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung. Baudenkmäler wie Schlösser, Kirchen und Klöster sind oftmals Kulturstätten. Weitere Kulturgüter können Sammlungen und Bestände von Museen, Bibliotheken und Archiven sein. Vielfach beherbergen die Kulturstätten verschiedene Kulturgüter. Der so genannte Kulturgutschutz und der Denkmalschutz sind dicht miteinander verknüpft. In der Schweiz wird das Kulturgütertransfergesetz angewendet. Es richtet sich nach der UNESCO-Konvention aus dem Jahr 1970. Der Denkmalschutz ist dem Schutz von Kulturdenkmalen gewidmet, damit Denkmäler dauerhaft erhalten bleiben. Die Denkmäler sollen nicht beschädigt, beeinträchtigt, verfälscht oder zerstört werden. Dadurch sollen die Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.

 

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Ähnliche Themenbereiche wie Kulturzentrum, Kulturprojekte und Kulturvereine können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Noch mehr allgemeine Informationen zum Thema Kulturgutschutz findet man im Internet zum Beispiel hier.

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