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Kfz-Sachverständigen-Büro Heinz-Jürgen Petrikowski in Mönchengladbach
Warum einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen?
Grundsätzlich steht es nach einem Unfall dem Geschädigten frei, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe zu beauftragen.
Der vereidigte Gutachter ist sachverständig, neutral und überparteilich und verfügt exklusiv über alle Arbeitunterlagen. Er ist des weiteren hervorragend ausgebildet und mit allen Neuerungen auf seinen Fachgebieten vertraut.
Das gilt selbst dann, wenn die zuständige Versicherung, ohne Zustimmung des Geschädigten, bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder noch schickt. Die entstehenden Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig durch den Schädiger oder seiner Versicherung. Ausnahmen dabei bilden sogenannte Bagatellschäden. Weitere Informationen zu dem Thema finden sich hier.
Interessenten können sich auf der Webseite über die verschiedenen Arten der Arbeit informieren. Die Verweise führen zu Detail-Informationen zu den einzelnen Themen.