Künstlervermittlungen oder auch Künstleragenturen verstehen sich als Dienstleister zwischen Künstlern und deren Kunden, die sich zum einen um die Anfragen der Kunden bedienen, zum anderen für die Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Vertragsabschlüsse des jeweiligen Künstlers zuständig sind. In Zusammenhang mit Organisation und Planung des geplanten Events vom Kunden übernehmen einige Künstleragenturen noch weitere Dienstleistungen. Künstleragenturen arbeiten mit freischaffenden Künstlern zusammen, betreuen sie und nach abgeschlossenem Vertrag haben sie rechtlichen Anspruch auf alleinige Vermittlung von Engagements (Exklusivvertrag). Sie arbeiten in der Regel auf Provisionsbasis, was bedeutet, dass sie 15 bis 20 Prozent zuzüglich der Umsatzsteuer, marküblich bezahlt werden. Um sich nicht fest an eine Künstleragentur zu binden, können Künstler sich auch selbst vermarkten, indem sie mehreren Künstleragenturen die Vermittlungsrechte im Sinne eines nicht exklusiven Kontaktes übertragen. Bei Gastspieldirektionen sind nicht die Künstler die Vertragspartner, sondern meistens die entsprechenden Veranstalter. Ähnliche Themenbereiche wie Theater, Konzerte, Veranstaltungen können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Noch mehr Informationen bietet diese Internetseite.
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